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neue Beschlüsse zum UnterrIcht

E-Mail vom 16.04.2020, 15.44 Uhr:

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

der Minister hat heute informiert. Folgender Zeitplan gilt ab sofort:

  • ab 20. April „Lernen zu Hause“ verpflichtend und mit Aufgaben für alle Schüler (alle Jahrgänge)
  • ab 27. April Unterricht in der Schule für die Abschlussklassen H9a, H9b, H9e und Jg. 10 in halben Gruppen
  • ab 18. Mai Unterrichtsbeginn in der Schule für die Klasse R9a, R9b und G9
  • voraussichtlich ab Ende Mai Unterrichtsbeginn in der Schule für Jg. 7 und 8
  • voraussichtlich ab Anfang Juni Unterrichtsbeginn in der Schule für Jg.5 und 6

Die Abschlussprüfungen finden statt.

Die Schule beginnt nun die Umsetzung der Vorgaben zu planen. Wir werden uns regelmäßig bei IServ (Sz-seesen.de oder App) melden.

Auch für das verpflichtende „Lernen zu Hause“ gelten bestimmte Regeln. Dazu werden wir am Freitag und Montag informieren.

Alles Gute!

Freundliche Grüße
Daniel Beyer
Stellv. Schulleiter

PS: Weitere Infos finden sich beim Kultusministerium (z.B. hier https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schrittweise-wiedereroffnung-der-schulen-notbetreuung-in-kitas-wird-ausgeweitet-187510.html) und bei der Landesschulbehörde (https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de).

Infos zum aktuellen Schulausfall – Woche 2

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

die ungewöhnlichen Maßnahmen scheinen zu helfen. Also gilt umso mehr, sich an die geltenden Regeln zu halten: um Oma und Opa, kranke Nachbarn oder immungeschwächte Mitschülerinnen zu schützen. Die Schule bleibt weiter geschlossen. Der nächste Unterrichtstag ist vermutlich der 20. April 2020.

leerer Klassenraum

Und danach? Wie es danach weitergeht, lässt sich noch nicht sagen. Ich bin guter Dinge, dass wir einen Weg finden werden, das Schuljahr vernünftig zu beenden.

Aufgaben: „Lernen ist erwünscht“, sagt das Ministerium. Es gelten also weiter die Hinweise aus der letzten Woche (Link) und der Fachlehrer und Klassenlehrer.

Notbetreuung: Auch in den Ferien werden wir eine Notbetreuung entsprechend der rechtlichen Vorgaben anbieten. Bitte melden Sie Ihr Kind ggf. unter notbetreuung@sz-seesen.de mit folgenden Angaben an:

·         Name und Klasse des Kindes

·         notwendige Tage und Zeiten

·         Begründung Betreuungsbedarf

·         sonstige Anmerkungen

Weitere Infos geben wir telefonisch (05381 980 201) oder per E-Mail.

Erreichbarkeit: Die Schule ist grundsätzlich täglich in der Zeit von 8 – 13 Uhr telefonisch (05381 980 201) erreichbar. Alle Lehrkräfte stehen über IServ für Fragen usw. zur Verfügung.

Beratung: Unsere Beratungslehrerin Frau Bechtold steht allen Schülerinnen und Schülern aber natürlich auch Eltern für Fragen und Hinweise unter maren.bechtold@sz-seesen.de zur Verfügung. Der Landkreis verweist außerdem auf die Angebote www.bke-jugendberatung.de und www.bke-elternberatung.de und https://www.landkreis-goslar.de/index.phtml?sNavID=1749.173 In Seesen steht natürlich außerdem das ZEF zur Verfügung (https://www.awo-bs.de/beratung/familien-und-erziehungsberatungsstellen/zentrum-fuer-erziehungs-und-familienberatung-zef.html)

Alles Gute!

Viele Grüße
Beyer

Infos zum aktuellen Schulausfall

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

für die kommenden Wochen werden wir keinen (Online-) Ersatzunterricht anbieten und auch nur in wenigen Fällen Aufgaben verteilen. Damit folgen wir der Empfehlung des Kultusministers. Aber „lernen ist auch nicht verboten“, sagt das Ministerium. Daher folgende Hinweise:

Was man immer tun kann:

  • Wiederholen von Grundlagen (Vokabeln pauken, kleines Einmaleins üben, unregelmäßige Verben in Englisch lernen, lesen üben, chemische Elemente auswendig lernen …)
  • Wiederholen von Inhalten und Aufgaben der letzten Wochen und Monate – einfach nochmal machen 🙂

Schüler in Abschlussjahrgängen sollten außerdem unbedingt…

  • in ihren vorliegenden Abschlusstrainingsheften üben (meistens Stark oder Finale) und
  • auch in den Schulbüchern finden sich Aufgaben, die gezielt auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.
  • Die mündlichen Abschlussprüfungen in Englisch werden am 27. April stattfinden.

Der Pädagoge Tom Mittelbach hat z.B. noch folgende Empfehlungen zusammengetragen (https://www.tommittelbach.org/2020/03/15/dinge-die-du-zuhause-tun-solltest/)

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Im Internet finden sich einige Hinweise auf TV-Angebote. Zum Beispiel hier:

Natürlich steht unsere IServ-Plattform (sz-seesen.de) mit allen Inhalten und Funktionen zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Lehrkräfte gerne zur Verfügung.

Wir wünschen allen Familien gute Gesundheit und alles Gute!

Viele Grüße
Beyer

Oberschule geschlossen

Die Oberschule Seesen ist vom 16.03. – 18.04.2020 geschlossen. Eine Notbetreuung für Schüler aus Jg. 5 bis 8 stellen wir außerhalb der Osterferien sicher (siehe unten). Weitere Infos dazu veröffentlichen wir in Kürze hier und bei IServ (sz-seesen.de).

Weitere Informationen finden Sie in den Medien und auf den Seiten der Landesschulbehörde (https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/)

Nachtrag 15:30 Uhr

Das Praktikum in Jg. 9 und Klasse H10 endet heute.

Nachtrag 15:15 Uhr

Liebe Eltern,

die Landesschulbehörde hat uns aufgefordert eine Notbetreuung für Schüler aus den Jahrgängen 5 – 8 anzubieten. Das Angebot der Notbetreuung richtet sich an Eltern, die in „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind (siehe unten). In „besonderen Härtefällen“ können auch weitere Kinder bei uns betreut werden. Die Betreuung steht nach Anmeldung täglich ab 7.50 Uhr bis 13.10 bzw. montags, mittwochs und donnerstag auch bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung findet nur außerhalb der Osterferien statt.

Wenn Sie zu dem beschriebenen Personenkreis gehören und auf das Angebot zurückgreifen müssen, melden Sie Ihr Kind bitte per E-Mail an notbetreuung@sz-seesen.de für die Notbetreuung bei uns an. Bitte machen Sie folgende Angaben:

Name und Klasse des Kindes

notwendige Tage und Zeiten

Begründung Betreuungsbedarf

sonstige Anmerkungen

Wie die Betreuung genau von uns ausgestaltet wird, können wir noch nicht sagen. Dazu informieren wir ggf. zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte beachten Sie, dass die Notbetreuung nur ein Not-Angebot ist und nur begrenzt zur Verfügung steht. Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Daniel Beyer
Stellv. Schulleiter

Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen

aus der Rundverfügung 4/2020 NLSchB BS 1R vom 13.03.2020