Die Oberschule Seesen ist vom 16.03. – 18.04.2020 geschlossen. Eine Notbetreuung für Schüler aus Jg. 5 bis 8 stellen wir außerhalb der Osterferien sicher (siehe unten). Weitere Infos dazu veröffentlichen wir in Kürze hier und bei IServ (sz-seesen.de).
Weitere Informationen finden Sie in den Medien und auf den Seiten der Landesschulbehörde (https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/)
Nachtrag 15:30 Uhr
Das Praktikum in Jg. 9 und Klasse H10 endet heute.
Nachtrag 15:15 Uhr
Liebe Eltern,
die Landesschulbehörde hat uns aufgefordert eine Notbetreuung für Schüler aus den Jahrgängen 5 – 8 anzubieten. Das Angebot der Notbetreuung richtet sich an Eltern, die in „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind (siehe unten). In „besonderen Härtefällen“ können auch weitere Kinder bei uns betreut werden. Die Betreuung steht nach Anmeldung täglich ab 7.50 Uhr bis 13.10 bzw. montags, mittwochs und donnerstag auch bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung findet nur außerhalb der Osterferien statt.
Wenn Sie zu dem beschriebenen Personenkreis gehören und auf das Angebot zurückgreifen müssen, melden Sie Ihr Kind bitte per E-Mail an notbetreuung@sz-seesen.de für die Notbetreuung bei uns an. Bitte machen Sie folgende Angaben:
Name und Klasse des Kindes
notwendige Tage und Zeiten
Begründung Betreuungsbedarf
sonstige Anmerkungen
Wie die Betreuung genau von uns ausgestaltet wird, können wir noch nicht sagen. Dazu informieren wir ggf. zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte beachten Sie, dass die Notbetreuung nur ein Not-Angebot ist und nur begrenzt zur Verfügung steht. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Daniel Beyer
Stellv. Schulleiter
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen
aus der Rundverfügung 4/2020 NLSchB BS 1R vom 13.03.2020