Selbsttests nach den Ferien

In der ersten Woche nach den Ferien (1.-5.11.) müssen sich Schülerinnen und Schüler täglich selbst testen.

Schülerinnen und Schüler, die ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat vorweisen können, sind von der Testpflicht befreit.

Die Tests wurden vor den Ferien ausgegeben.